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Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der TSTR Tennisschule (nachfolgend TSTR genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der TSTR kommt nach Auftragserteilung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die TSTR ist in der Annahme eines Auftrages frei.
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Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften der Vereine und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die TSTR teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke ein. Dabei versucht die TSTR auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die TSTR bemüht sich jedoch , Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
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Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Die TSTR kann leider vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die TSTR übernimmt keine Haftung wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt !
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Ausschluss vom Training
Die TSTR behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muß, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seine anteiligen Trainingsentgeltes.
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Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde der TSTR unverzüglich, spätesten aber 48 Stunden vor dem Termin absagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der TSTR. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der TSTR. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt. Bei einzelnen Kursabsagen im Gruppen oder Mannschaftstraining , insbesondere bei Halbjahresanmeldungen, entfällt die Leistungsverpflichtung der TSTR, jedoch bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt erhalten.
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Haftung
Die Haftung der TSTR für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Mängelrügen und Gewährleistungen
Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind der TSTR spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der TSTR als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
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Inkasso
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks, und bei Halbjahresanmeldungen am Tag des Kursbeginns fällig.
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Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der TSTR elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die TSTR befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
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Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
AGB Stand 01.01.2008